Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg
Beschluss verkündet am 19.10.2006
Aktenzeichen: 3 WF 194/06
Rechtsgebiete: BGB, KostO
Vorschriften:
BGB § 1643 Abs. 2 | |
BGB § 1643 Abs. 2 Satz 1 | |
KostO § 18 | |
KostO § 32 | |
KostO § 131 Abs. 3 |
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
3 WF 194/06 OLG Naumburg
In der Familiensache
betreffend die minderjährigen Kinder
hat der 3. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Naumburg durch den Richter am Oberlandesgericht Thole als Einzelrichter am 19.10.2006 beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Stendal vom 13.09.2006 (Az.: 5 F 219/06) wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden bei einem Beschwerdewert von bis zu 20.000,- € nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.
Gründe:
Das Amtsgericht hat der Beschwerdeführerin mit angefochtenem Beschluss (hier: Vorbescheid) die Ablehnung der Genehmigungserteilung zur Erbschaftsausschlagung für die betroffenen Kinder angekündigt, wogegen sich ihre Beschwerde richtet.
Diese ist unter Anwendung der Vorschrift des § 1643 Abs.2 BGB unbegründet, so dass die Beschwerde zurückzuweisen ist.
Nach § 1643 Abs. 2 Satz 1 BGB ist zwingend die Genehmigung zur Ausschlagung der Erbschaft vorgeschrieben. Lediglich wenn die Erbschaft den Kindern erst infolge der Ausschlagung eines vertretungsberechtigten Elternteils zugefallen ist, bedarf die Ausschlagungserklärung der alleinsorgeberechtigten Beschwerdeführerin keiner familiengerichtlichen Genehmigung (§ 1643 Abs. 2 Satz 1 BGB). Zwar hat der Vater der Kinder vorab die Erbschaft ausgeschlagen. Er ist aber nicht vertretungsbefugt, da allein die Beschwerdeführerin sorgeberechtigt ist. Folglich greift dieser Ausnahmetatbestand nicht.
Auch sonst besteht auf Grund des im Nachlass vorhandenen nicht geringfügigen Barvermögens und des - wenn auch erheblich reparaturbedürftigen - Hausgrundstücks kein Anlass, die Erbschaft den betroffenen Kindern vorzuenthalten.
Die Gerichtsgebührenfreiheit ergibt sich aus § 131 Abs. 3 KostO. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Die Festsetzung des Beschwerdewertes richtet sich nach den §§ 18 und 32 KostO.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.